I.
Der Schuldnerin wurde durch Beschlussverfügung der Vorsitzenden der 2. Kammer für Handelsachen des Landgerichts Heilbronn vom 09.06.2000 untersagt, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs in der an den Letztverbraucher gerichteten Werbung, insbesondere in Werbebeilagen, für den Verkauf für Waren des Sortiments außerhalb zulässiger Sonderveranstaltungen mit den Hinweisen
,Mega Schnäppchen'
und
"5000 Paar Markenschuhe für die ganze Familie
Restsortimente/Auslaufmodelle aus unseren Katalogen bis zu 70 % reduziert!!!"
Testen Sie "Aktuelle Muster und Entscheidungshilfen zur Zwangsvollstreckungspraxis" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|