I. Die Beteiligte zu 2 betreibt aus der notariellen Urkunde des Notariats P. vom 19. Januar 2000 - 8 UR 111/00 -, in der die Schuldnerin eine Grundschuld über 407.000 DM bestellt und sich der sofortigen Zwangsvollstreckung unterworfen hat, die Zwangsversteigerung ihres Miteigentumsanteils. Das Vollstreckungsgericht hat mit Beschluß vom 25. Juli 2002 die Beschlagnahme des Grundbesitzes angeordnet. Mit Verfügung vom gleichen Tag hat das Vollstreckungsgericht die vollstreckbare Ausfertigung an die Gläubigerin zurückgegeben. In dem Versteigerungstermin vom 11. September 2003 hat das Vollstreckungsgericht den Beteiligten zu 3 als den mit einem Gebot von 100.100 EURO Meistbietenden den Zuschlag zu je 1/2 Miteigentum erteilt.
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