Auf die Revision des Angeklagten U. wird das Urteil des Landgerichts Köln vom 8. Dezember 2014 aufgehoben
a)im Schuldspruch mit den zugehörigen Feststellungen, soweit der Angeklagte U. wegen falscher Versicherung an Eides statt verurteilt worden ist,
b)im Ausspruch über die ihn betreffenden Gesamtstrafen.
2.Die weitergehende Revision des Angeklagten U. wird verworfen.
3.Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Köln zurückverwiesen.
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