KG - Beschluss vom 07.10.2002
24 W 262/02
Normen:
BGB § 765 ; ZPO § 793 § 890 ;
Fundstellen:
BauR 2003, 760
KGReport-Berlin 2003, 34
MDR 2003, 527
Vorinstanzen:
LG Berlin, - Vorinstanzaktenzeichen 20 O 432/01

Vollstreckung des Verbots des Gebrauchmachens von einer Bürgschaft auf erstes Anfordern

KG, Beschluss vom 07.10.2002 - Aktenzeichen 24 W 262/02

DRsp Nr. 2005/7068

Vollstreckung des Verbots des Gebrauchmachens von einer Bürgschaft auf erstes Anfordern

»Enthält die einstweilige Verfügung keine Einschränkungen des Verbotes, von einer unzulässigen Bürgschaft auf erstes Anfordern Gebrauch zu machen, kann der Gläubiger im Ordnungsmittelverfahren nicht einwenden, er könne sich darauf verlassen, dass er den Bürgen wenigstens aus einer schlichten Bürgschaft in Anspruch nehmen dürfe. Eine solche geltungserhaltende Reduktion des Verbotes könnte nur im Wege des Widerspruchs gegen die einstweilige Verfügung erreicht werden.«

Normenkette:

BGB § 765 ; ZPO § 793 § 890 ;
Vorinstanz: LG Berlin, - Vorinstanzaktenzeichen 20 O 432/01
Fundstellen
BauR 2003, 760
KGReport-Berlin 2003, 34
MDR 2003, 527