Vollstreckung des Verbots des Gebrauchmachens von einer Bürgschaft auf erstes Anfordern
KG, Beschluss vom 07.10.2002 - Aktenzeichen 24 W 262/02
DRsp Nr. 2005/7068
Vollstreckung des Verbots des Gebrauchmachens von einer Bürgschaft auf erstes Anfordern
»Enthält die einstweilige Verfügung keine Einschränkungen des Verbotes, von einer unzulässigen Bürgschaft auf erstes Anfordern Gebrauch zu machen, kann der Gläubiger im Ordnungsmittelverfahren nicht einwenden, er könne sich darauf verlassen, dass er den Bürgen wenigstens aus einer schlichten Bürgschaft in Anspruch nehmen dürfe. Eine solche geltungserhaltende Reduktion des Verbotes könnte nur im Wege des Widerspruchs gegen die einstweilige Verfügung erreicht werden.«
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