Auf die zulässige Berufung des Beklagten ist nach §
Angesichts des in der Hauptsache am 7. Juli 2000 bevorstehenden Termins zur mündlichen Verhandlung bestehen keine Bedenken, der in der Rechtsprechung (OLG Zweibrücken OLGR 1998, 271) und Literatur (Stein/Jonas/Münzberg,
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