OLG Düsseldorf - Urteil vom 22.10.2002
20 U 104/02
Normen:
ZPO § 929 Abs. 2 ;
Fundstellen:
NJW-RR 2003, 354

Vollziehung einer Unterlassungsverfügung; Zustellung einer vor Verkündung erteilten Urteilsausfertigung

OLG Düsseldorf, Urteil vom 22.10.2002 - Aktenzeichen 20 U 104/02

DRsp Nr. 2004/9029

Vollziehung einer Unterlassungsverfügung; Zustellung einer vor Verkündung erteilten Urteilsausfertigung

»Es bedeutet keine wirksame Vollziehung einer Urteilsverfügung auf Unterlassung, wenn der Antragsteller dem Antragsgegner vor der Verkündung des Urteils eine dem späteren Urteil entsprechende Ausfertigung zustellt, die ihm selbst vom Gericht unzulässigerweise erteilt worden war.«

Normenkette:

ZPO § 929 Abs. 2 ;
Fundstellen
NJW-RR 2003, 354