OLG München - Beschluss vom 24.02.2010
34 Wx 4/10
Normen:
GBO § 41; GBO § 42; ZPO § 895;
Fundstellen:
NJW-RR 2010, 1173
Rpfleger 2010, 420
Vorinstanzen:
AG München, vom 26.11.2009
AG München, vom 27.11.2009

Voraussetzungen der Eintragung einer Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf Rangrücktritt einer Briefgrundschuld

OLG München, Beschluss vom 24.02.2010 - Aktenzeichen 34 Wx 4/10

DRsp Nr. 2010/4970

Voraussetzungen der Eintragung einer Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf Rangrücktritt einer Briefgrundschuld

Für die Eintragung einer Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf Rangrücktritt einer Briefgrundschuld kann auf die Vorlage des Briefes nicht verzichtet werden. Allein die Notwendigkeit, die Vorlage im Wege der Zwangsvollstreckung zu erzwingen, ändert hieran nichts.

I. Die Beschwerden der Beteiligten gegen die Beschlüsse des Amtsgerichts München - Grundbuchamt - vom 26./27. November 2009 und vom 27. November 2009 werden zurückgewiesen.

II. Der Beschwerdewert beträgt 6.000 €.

Normenkette:

GBO § 41; GBO § 42; ZPO § 895;

Gründe: