Die Beschwerde des Beteiligten zu 1 gegen die am 10. Januar 2018 im Grundbuch des Amtsgerichts Freising von XXX Bl. XXXX in Abt. III lfd. Nr. 2 vorgenommene Eintragung einer Zwangssicherungshypothek über 50.000 EUR nebst Jahreszinsen in Höhe von 15 % hieraus seit 9. März 2013 wird zurückgewiesen.
I.
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