OLG Brandenburg - Beschluss vom 21.10.2010
5 W (Lw) 4/10
Normen:
ZPO § 888;
Vorinstanzen:
AG Cottbus, vom 21.06.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 34 Lw 10/97

Voraussetzungen der Festsetzung eines Zwangsgeldes im Verfahren nach dem LwAnpG

OLG Brandenburg, Beschluss vom 21.10.2010 - Aktenzeichen 5 W (Lw) 4/10

DRsp Nr. 2011/354

Voraussetzungen der Festsetzung eines Zwangsgeldes im Verfahren nach dem LwAnpG

Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Landwirtschaftsgerichts - Cottbus vom 21.06.2010 - 34 Lw 10/07 - wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

Normenkette:

ZPO § 888;

Gründe:

I. Der Antragsteller verlangt - im Wege des Stufenantrages - Auskunft und Zahlung aus abgetretenem sowie ererbtem Recht des früheren LPG-Mitglieds H... T... betreffend deren Abfindungsansprüche gegen die Antragsgegnerin, die sich wegen einer fehlgeschlagenen Umwandlung seit dem 1. Januar 1992 in unerkannter Liquidation befindet. Hilfsweise hat er erstinstanzlich Abfindungsansprüche nach § 44 Abs. 1 LwAnpG geltend gemacht.

Wegen der Einzelheiten des dem Verfahren zugrunde liegenden Sach- und Streitstandes wird auf Ziffer I) der Gründe des Senatsbeschlusses vom 20.11.2008 - 5 W (Lw) 6/08 - verwiesen.

Der Antragsteller hatte zunächst beantragt,

die Antragsgegnerin zu verpflichten,

a) Auskunft zu erteilen über die quotale Beteiligung der H... T... am Liquidationserlös und diese Auskünfte begründend mitzuteilen,

hilfsweise,

ihm Auskunft zu erteilen über die Höhe des Abfindungsanspruchs der H... T... gemäß § 44 Abs. 1 LwAnpG und diese ebenfalls begründend mitzuteilen,