Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Landwirtschaftsgerichts - Cottbus vom 21.06.2010 - 34 Lw 10/07 - wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I. Der Antragsteller verlangt - im Wege des Stufenantrages - Auskunft und Zahlung aus abgetretenem sowie ererbtem Recht des früheren
Wegen der Einzelheiten des dem Verfahren zugrunde liegenden Sach- und Streitstandes wird auf Ziffer I) der Gründe des Senatsbeschlusses vom 20.11.2008 - 5 W (Lw) 6/08 - verwiesen.
Der Antragsteller hatte zunächst beantragt,
die Antragsgegnerin zu verpflichten,
a) Auskunft zu erteilen über die quotale Beteiligung der H... T... am Liquidationserlös und diese Auskünfte begründend mitzuteilen,
hilfsweise,
ihm Auskunft zu erteilen über die Höhe des Abfindungsanspruchs der H... T... gemäß §
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