SchlHOLG - Beschluss vom 10.11.2010
6 W 8/10
Normen:
ZPO § 890 Abs. 1; ZPO § 890 Abs. 2;
Vorinstanzen:
LG Kiel, vom 24.11.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 16 O 72/03

Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung einer in einem gerichtlichen Vergleich enthaltenen Unterlassungsverpflichtung

SchlHOLG, Beschluss vom 10.11.2010 - Aktenzeichen 6 W 8/10

DRsp Nr. 2011/3442

Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung einer in einem gerichtlichen Vergleich enthaltenen Unterlassungsverpflichtung

Die Zwangsvollstreckung einer in einem gerichtlichen Vergleich enthaltenen Unterlassungsverpflichtung durch Festsetzung eines Ordnungsgeldes setzt eine gerichtliche Androhung durch einen gesonderten Beschluss voraus.

Auf die Beschwerde der Schuldnerin vom 9. Dezember 2009 wird der Ordnungsgeldbeschluss der Kammer für Handelssachen III des Landgerichts Kiel vom 24. November 2009 aufgehoben.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

Normenkette:

ZPO § 890 Abs. 1; ZPO § 890 Abs. 2;

Gründe: