Verfahrensgegenständlich ist das in E., ... gelegene Anwesen, bebaut mit einem Bürogebäude mit ca. 5.500 Quadratmeter Nutzfläche. Grundstückseigentümer ist W., der das Grundstück 1997 erwarb. Am 15.12.1989 errichtete er zusammen mit B., H. und T. eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts unter der Bezeichnung B. W. Ingenieurbüro BWI", deren Zweck der Betrieb eines Ingenieurbüros zur Planung und Beratung im Bereich der technischen Gebäudeausrüstung war.
Zu den Gerichtsakten ist Schriftverkehr in Ablichtung gereicht worden. Danach erteilte W. mit Schreiben vom 15.11.1990 dem B. W. Ingenieurbüro BWI einen Planungsauftrag gemäß dessen Angebot vom 16.10.1990 (Bl. 46), welches von W. unterschrieben ist. Das zu den Gerichtsakten gereichte Angebot in Ablichtung schließt mit DM 442.218,00 netto und weist zuzüglich 15 % Mehrwertsteuer (DM 66.332,70) aus.
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