OLG Düsseldorf - Urteil vom 04.07.2000
20 U 140/99
Normen:
UWG § 3 ;
Fundstellen:
wrp 2000, 1420

Werbung für Internationale Apotheke

OLG Düsseldorf, Urteil vom 04.07.2000 - Aktenzeichen 20 U 140/99

DRsp Nr. 2005/13664

Werbung für "Internationale Apotheke"

Hat ein Apotheker sich in einer Unterlassungserklärung verpflichtet, nicht mehr mit dem Begriff "Internationale Apotheke" zu werben, so umfasst dieses Vertragsstrafeversprechen auch die Verwendung der Bezeichnung "Internationale Pharmazie".

Normenkette:

UWG § 3 ;
Fundstellen
wrp 2000, 1420