Der Kläger als Konkursverwalter macht Ansprüche gegen die Beklagte wegen ihr vom Gemeinschuldner überlassener Lebensversicherungen geltend.
Der Kläger ist seit 8.10.1997 Konkursverwalter über das Vermögen des Ehemannes der Beklagten. Durch das Konkursgericht war am 10.6.1997 ein allgemeines Verfügungsverbot und am 16.6.1997 die Sequestration des Schuldnervermögens angeordnet worden.
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