OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.12.1999 - Aktenzeichen 20 W 69/99
DRsp Nr. 2005/13623
Zeitliche Grenzen der Unterlassungsvollstreckung
Nach Eintritt der absoluten Verfolgungsverjährung von zwei Jahren gem. Art. 9 Abs. 1EGStGB ist die Festsetzung von Ordnungsmitteln gem. § 890ZPO unzulässig.
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