Der Kläger ist Verwalter im Konkurse der Firma Dr. W K GmbH & Co. KG (im folgenden: Gemeinschuldnerin). Die beklagte Sparkasse stand mit der Gemeinschuldnerin in Geschäftsverbindung und gewährte ihr zuletzt im Oktober 1982 einen Wechselkredit in Höhe von 200.000 DM.
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