Zulässigkeit einer Klageänderung im Berufungsverfahren; Leistungsstörungen beim Grundstückskaufvertrag
BGH, Urteil vom 12.07.2002 - Aktenzeichen V ZR 195/01
DRsp Nr. 2002/11883
Zulässigkeit einer Klageänderung im Berufungsverfahren; Leistungsstörungen beim Grundstückskaufvertrag
1. Hat der Kläger erstinstanzlich eine Vollstreckungsgegenklage gegen die Zwangsvollstreckung des Kaufpreises aus einem Grundstückskaufvertrag erhoben, so ist er nach vorläufiger Einstellung der Zwangsvollstreckung und Inanspruchnahme einer Prozeßbürgschaft nicht gehindert, sein Klagebegehren zweitinstanzlich auf einen Zahlungsantrag wegen Nichterfüllung des Kaufvertrages umzustellen2. Die Verpflichtung zur Herbeiführung der Lastenfreiheit eines Grundstücks wird in der Regel auch dann nicht unmöglich, wenn der Schuldner nicht über die hierzu erforderlichen Geldmittel verfügt.
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