Der Antragsteller ist ein eingetragener Verein, der satzungsgemäß die gewerblichen Interessen seiner Mitglieder wahrt und unlauteren Wettbewerb bekämpft. Die Antragsgegnerin kündigte durch Veröffentlichung einer Anzeige in einer Berliner Tageszeitung einen Räumungsverkauf wie folgt an:
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