KG - Urteil vom 26.11.1999
5 U 6936/99
Normen:
UWG § 8 Abs. 1 ; ZPO § 938 ;
Vorinstanzen:
LG Berlin, - Vorinstanzaktenzeichen 102 O 94/99

Zulässigkeit eines Räumungsverkaufs aufgrund Kündigung der Geschäftsräume

KG, Urteil vom 26.11.1999 - Aktenzeichen 5 U 6936/99

DRsp Nr. 2000/7030

Zulässigkeit eines Räumungsverkaufs aufgrund Kündigung der Geschäftsräume

»1. Der Antragsteller macht sich einen unter Überschreitung des richterlichen Fassungsermessens iSd § 938 ZPO zugesprochenen Anspruch zu eigen, wenn er die Zurückweisung der hiergegen gerichteten Berufung beantragt.2. Der Abriss eines Gebäudes rechtfertigt keinen Räumungsverkauf iSd § 8 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 UWG, wenn der Veranstalter hiervon nur aufgrund der deswegen ihm gegenüber ausgesprochenen Kündigung der Räume betroffen ist und eine Fortsetzung des Geschäftsbetriebs in neu zu errichtenden Geschäftsräumen nicht geplant ist.«

Normenkette:

UWG § 8 Abs. 1 ; ZPO § 938 ;

Tatbestand:

Der Antragsteller ist ein eingetragener Verein, der satzungsgemäß die gewerblichen Interessen seiner Mitglieder wahrt und unlauteren Wettbewerb bekämpft. Die Antragsgegnerin kündigte durch Veröffentlichung einer Anzeige in einer Berliner Tageszeitung einen Räumungsverkauf wie folgt an: