BFH - Beschluss vom 22.01.2013
VII S 35/12 (PKH)
Normen:
AO § 319; ZPO § 850; ZPO § 114 S. 1;
Fundstellen:
BFH/NV 2013, 712

Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde für den Insolvenzverwalter wegen der Verrechnung von Umsatzsteuererstattungsansprüchen mit Steueransprüchen vor der Zeit der Insolvenzeröffnung

BFH, Beschluss vom 22.01.2013 - Aktenzeichen VII S 35/12 (PKH)

DRsp Nr. 2013/4459

Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde für den Insolvenzverwalter wegen der Verrechnung von Umsatzsteuererstattungsansprüchen mit Steueransprüchen vor der Zeit der Insolvenzeröffnung

NV: Hinsichtlich aus der Insolvenzmasse freigegebener Umsatzsteuervergütungsansprüche des Insolvenzschuldners bestehen weder insolvenzrechtliche Aufrechnungsverbote noch stehen der Aufrechnung gegen solche Forderungen Pfändungsschutzvorschriften entgegen.

Erstattungsansprüche wegen überzahlter Einkommensteuer sind nicht Bestandteil des Arbeitseinkommens i.S. der Pfändungsschutzbestimmungen des § 319 AO, so dass für das Finanzamt weder ein Pfändungs- noch ein Aufrechnungsverbot besteht.

Normenkette:

AO § 319; ZPO § 850; ZPO § 114 S. 1;

Gründe

I. Nachdem im Mai 2006 das (inzwischen aufgehobene) Insolvenzverfahren über das Vermögen des Antragstellers eröffnet worden war, gab der Insolvenzverwalter sämtliche nach Insolvenzeröffnung erworbene und noch zu erwerbende Gegenstände und Forderungen aus der Insolvenzmasse frei.