I. Nachdem im Mai 2006 das (inzwischen aufgehobene) Insolvenzverfahren über das Vermögen des Antragstellers eröffnet worden war, gab der Insolvenzverwalter sämtliche nach Insolvenzeröffnung erworbene und noch zu erwerbende Gegenstände und Forderungen aus der Insolvenzmasse frei.
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