Zuständigkeit des Gerichts für die Entscheidung über die Kosten der Vollstreckung einer wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsverfügung
KG, Beschluss vom 24.11.2000 - Aktenzeichen 29 AR 56/00
DRsp Nr. 2005/7364
Zuständigkeit des Gerichts für die Entscheidung über die Kosten der Vollstreckung einer wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsverfügung
Über die Kosten der Zwangsvollstreckung aus einer rechtlichen strafbewehrten Unterlassungsverfügung entscheidet das Prozessgericht des ersten Rechtszuges.
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