LG Berlin - Beschluss vom 05.06.2000
81 AR 52/00
Normen:
BRAGO § 19 ; RVG § 11 (redaktionell eingefügt aufgrund Art. 3 KostRMoG) ;
Fundstellen:
MDR 2001, 533
Vorinstanzen:
AG Tiergarten in Berlin - Beschluss vom 05.04.2000,

Zuständigkeit zur Festsetzung der Rechtsanwaltsvergütung aus Zwangsvollstreckungsmaßnahmen

LG Berlin, Beschluss vom 05.06.2000 - Aktenzeichen 81 AR 52/00

DRsp Nr. 2004/18398

Zuständigkeit zur Festsetzung der Rechtsanwaltsvergütung aus Zwangsvollstreckungsmaßnahmen

Beantragt der Rechtsanwalt, gegen seinen Mandanten die Vergüten aus für diesen durchgeführte Zwangsvollstreckungsmaßnahmen festzusetzen, ist die Zuständigkeit des Streitgerichts des ersten Rechtszugs auch dann gegeben, wenn dort ein Streitverfahren nicht anhängig geworden sit.

Normenkette:

BRAGO § 19 ; RVG § 11 (redaktionell eingefügt aufgrund Art. 3 KostRMoG) ;
Vorinstanz: AG Tiergarten in Berlin - Beschluss vom 05.04.2000,
Fundstellen
MDR 2001, 533