Die Klägerin hatte in einem von ihr anhängig gemachten Arrestverfahren mit dem Sohn der Beklagten als Antragsgegner am 4. März 1987 folgenden gerichtlichen Vergleich geschlossen:
"Vergleich:
1. Der Antragsgegner anerkennt, von dem geltendgemachten Betrag von DM 1.215.170,20 einen Teilbetrag von DM 500.000,-- (i.W. Fünfhunderttausend Deutsche Mark) und unterwirft sich insoweit der sofortigen Zwangsvollstreckung in sein gesamtes Vermögen.
2. Die Parteien sind sich einig, daß der angeordnete dingliche Arrest für die Dauer von 6 Monaten in vollem Umfang aufrecht erhalten bleibt.
3. Die Parteien sind sich weiter einig, daß der angeordnete persönliche Arrest auf die Dauer von 6 Monaten aufrecht erhalten bleibt mit der Maßgabe, daß der Haftbefehl außer Vollzug gesetzt wird, der Antragsgegner sich täglich beim Polizeiposten in H. meldet und seinen Reisepaß und Personalausweis beim Gericht hinterlegt.
Testen Sie "Aktuelle Muster und Entscheidungshilfen zur Zwangsvollstreckungspraxis" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|