Auf die Rechtsbeschwerde des Schuldners wird der Beschluss der 3. Zivilkammer des Landgerichts Landshut vom 7. Juli 2021 -
Die Sache wird zur erneuten Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, an das Beschwerdegericht zurückverwiesen.
I.
Die Gläubigerin betreibt gegen den Schuldner die Zwangsvollstreckung wegen einer titulierten Geldforderung in Höhe von 5.124,38 € nebst Zinsen und Kosten. Das Amtsgericht - Vollstreckungsgericht - hat auf Antrag der Gläubigerin am 3. September 2020 einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss erlassen, mit dem unter anderem Arbeitseinkommen des Schuldners gepfändet wurde.
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