Antrag des Schuldner auf Feststellung der Nichtberücksichtigung eines unpfändbaren Einkommensanteils

 

 

 

Amtsgericht ...

- Vollstreckungsgericht -

Straße, Hausnr./Postfach

PLZ Ort

In der Zwangsvollstreckungssache des ...

- Gläubiger -

gegen den ...

- Schuldner -

(Az. Der Vollstreckungssache: ...)

Antrag

Es wird beantragt festzustellen, dass die Ehefrau des Schuldners bei der Berechnung des unpfändbaren Einkommensanteils unberücksichtigt bleibt.

Gründe:

Laut beiliegender Lohnbescheinigung verdient die Ehefrau des Schuldners monatlich 2.000 € netto. Die Ehefrau kann sich mit dem genannten Verdienst selbst unterhalten. Zugunsten des vollstreckenden Gläubigers (zugunsten der Insolvenzmasse) ist daher anzuordnen, dass sie bei der Berechnung des pfandfreien Betrags unberücksichtigt bleibt.

 

Gezeichnet: Schuldner

Alternativ: Rechtsanwältin/Rechtsanwalt