Amtsgericht ...
- Vollstreckungsgericht -
Straße, Hausnr./Postfach
PLZ Ort
In der Zwangsvollstreckungssache des ...
- Gläubiger -
gegen den ...
- Schuldner -
(Az. Der Vollstreckungssache: ...)
Antrag
Gründe:
Laut beiliegender Lohnbescheinigung verdient die Ehefrau des Schuldners monatlich 2.000 € netto. Die Ehefrau kann sich mit dem genannten Verdienst selbst unterhalten. Zugunsten des vollstreckenden Gläubigers (zugunsten der Insolvenzmasse) ist daher anzuordnen, dass sie bei der Berechnung des pfandfreien Betrags unberücksichtigt bleibt.
Gezeichnet: Schuldner
Alternativ: Rechtsanwältin/Rechtsanwalt
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