Autor: Riedel |
Für den Vollstreckungsauftrag an den Gerichtsvollzieher gilt ab dem 01.04.2016 Formularzwang. In Ihrem Online-Modul haben wir Ihnen das Pflichtformular zur direkten Verwendung zur Verfügung gestellt. Sie finden es unter "Arbeitshilfen/Amtliche Formulare."
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