Autor: Riedel |
Urteile, die nicht dem §
Die Anordnung der Sicherheitsleistung dient den Interessen des Schuldners. Auf sie kann dieser zurückgreifen, wenn der Gläubiger aus dem Urteil vollstreckt und dieses später aufgehoben oder abgeändert wird. Ihr Zweck ist es, den für den Fall der Abänderung gegebenen Schadensersatzanspruch nach §
Die Höhe der Sicherheitsleistung ist der Höhe nach zu beziffern und so zu bemessen, dass die Schäden, die ein Schuldner durch die Vollstreckung eines später abgeänderten oder aufgehobenen Urteils erleiden kann, abgedeckt sind (§
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