Autor: Lissner |
Aus der gemeinschaftlichen Verfügungsbefugnis der Kontoinhaber über die Einlageforderung eines Und-Kontos ergibt sich, dass für die Zwangsvollstreckung in ein solches Konto regelmäßig ein Titel gegen alle Kontoinhaber erforderlich ist (§ 736 ZPO analog; vgl. BGH, WM 1973,
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