Interessant wird die Pfändung des Rückgewähranspruchs regelmäßig erst in der Zwangsversteigerung; dies vor dem Hintergrund, dass mit der Zwangsversteigerung das bestehende Sicherungsverhältnis zwischen dem Grundstückseigentümer und dem Grundschuldgläubiger endgültig beendet und damit der Rückgewähranspruch fällig wird.
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