6/13.8.1.4 Der Rückgewähranspruch in der Zwangsversteigerung

Interessant wird die Pfändung des Rückgewähranspruchs regelmäßig erst in der Zwangsversteigerung; dies vor dem Hintergrund, dass mit der Zwangsversteigerung das bestehende Sicherungsverhältnis zwischen dem Grundstückseigentümer und dem Grundschuldgläubiger endgültig beendet und damit der Rückgewähranspruch fällig wird.