Autor: Wilhelm |
Im dritten Teil des Versteigerungstermins ist über den Zuschlag zu verhandeln (§
Nach der Verhandlung über den Zuschlag hat das Gericht die Möglichkeit, entweder den Zuschlag sofort zu erteilen bzw. zu versagen oder einen besonderen Zuschlagsverkündungstermin zu bestimmen, der nicht über eine Woche hinaus angesetzt werden soll (§
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