7/7.15 Missbräuche im Versteigerungsverfahren - Ersteherverwaltung nach § 94 ZVG

Die relativ komplizierten Regelungen des Zwangsversteigerungsrechts waren von jeher Anlass für einzelne "Insider", sich ihre Kenntnisse zum Nachteil der Beteiligten zunutze zu machen. Daneben wird aber auch mit relativ banalen Dingen, wie ständig wiederholten Befangenheitsanträgen o.Ä. versucht, das Verfahren zu behindern.

Die nachfolgend aufgeführten Vorgehensweisen stellen nur einen kleinen Ausschnitt der in der Praxis vorkommenden Fälle dar.