LAG Köln - Urteil vom 01.12.1999
7 Sa 66/99
Normen:
BetrAVG § 2 Abs. 1 S. 1 Halbs. 2;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 28.08.1998 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 3514/98

[Vor-] Ruhestand - feste Altersgrenze

LAG Köln, Urteil vom 01.12.1999 - Aktenzeichen 7 Sa 66/99

DRsp Nr. 2000/8349

[Vor-] Ruhestand - feste Altersgrenze

»Eine Regelung, die es dem Arbeitnehmer überlässt, ohne Einverständnis des Arbeitgebers bereits vor Vollendung des 65. Lebensjahres die betriebliche Altersgrenze ohne Abzug von der mit 65 fälligen Rente in Anspruch zu nehmen, ist eine "feste Altersgrenze" im Sinne von § 2 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 BetrAVG

Normenkette:

BetrAVG § 2 Abs. 1 S. 1 Halbs. 2;

Hinweise:

Die Sache ist anhängig bei BAG unter 3 AZR 164/00.

Vorinstanz: ArbG Köln, vom 28.08.1998 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 3514/98