EuGH - Urteil vom 01.06.1994
Rs C-136/92 P
Normen:
EWG/EAGEAG Beamtenstatut Art. 64, Art. 65 Abs. 2; EWG-Vertrag Art. 168a ; EWG-Satzung des Gerichtshofs Art. 51 ; Verfahrensordnung Art. 115 § 1, Art. 116;
Fundstellen:
EuGH Slg. 1994, I-1981 (Kommission/Brazzelli Lualdi u. a.)
Vorinstanzen:
Gericht erster Instanz - T-17/89 = T-21/89 = T-25/89 - 26.02.1992 - Brazzelli u.a./Kommision, Slg. 1992, II-293,

1. Beamte - Dienstbezüge - Verspätete Angleichung - Unterscheidung zwischen Verzugszinsen und Ersatz des Geldentwertungsschadens

EuGH, Urteil vom 01.06.1994 - Aktenzeichen Rs C-136/92 P

DRsp Nr. 2000/4494

1. Beamte - Dienstbezüge - Verspätete Angleichung - Unterscheidung zwischen Verzugszinsen und Ersatz des Geldentwertungsschadens

(Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Augusto Brazzelli Lualdi u. a.) 1. Die Unterscheidung zwischen Verzugszinsen und Ersatz des Geldentwertungsschadens hat im Gemeinschaftsrecht, vor allem in Rechtsstreitigkeiten über die verspätete Zahlung von Dienstbezügen der Beamten, einen festen Platz. 2. Im Rahmen einer Schadensersatzklage eines Beamten ist die Haftung der Gemeinschaft an das Zusammentreffen mehrerer Voraussetzungen geknüpft, nämlich daß die den Organen vorgeworfene Handlung rechtswidrig und ein tatsächlicher Schaden eingetreten ist sowie daß zwischen der Handlung und dem behaupteten Schaden ein ursächlicher Zusammenhang besteht.