EuGH - Urteil vom 28.09.1994
Rs C-7/93
Normen:
EWG-Vertrag Art. 119 ; EG-Vertrag, Protokoll Nr. 2 zu Art. 119; Richtlinie 79/7/EWG; Richtlinie 86/378/EWG;
Fundstellen:
EuGH Slg. 1994, 4471 (Beune)
BetrAV 1994, 258
EuZW 1995, 152
EuZW 1995, 748
Vorinstanzen:
Centrale Raad van Beroep,

1. Sozialpolitik - Männliche und weibliche Arbeitnehmer - Gleiches Entgelt - Entgelt - Begriff - Durch Gesetz geregeltes Versorgungssystem des öffentlichen Dienstes, das dem Beamten Schutz für den Fall des Alters gewährleistet und eine Vergütung darstellt, die der Arbeitgeber aufgrund des Dienstverhältnisses zahlt - Einbeziehung

EuGH, Urteil vom 28.09.1994 - Aktenzeichen Rs C-7/93

DRsp Nr. 2000/4507

1. Sozialpolitik - Männliche und weibliche Arbeitnehmer - Gleiches Entgelt - Entgelt - Begriff - Durch Gesetz geregeltes Versorgungssystem des öffentlichen Dienstes, das dem Beamten Schutz für den Fall des Alters gewährleistet und eine Vergütung darstellt, die der Arbeitgeber aufgrund des Dienstverhältnisses zahlt - Einbeziehung

(Bestuur van het Algemeen burgerlijk pensioenfonds gegen G. A. Beune) 1. Ein Versorgungssystem für den öffentlichen Dienst wie das der Algemene Burgerlijke Pensioenwet in den Niederlanden, das im wesentlichen von der Beschäftigung abhängt, die der Betroffene ausübte, in dem Sinne, daß es, obwohl es durch Gesetz geregelt ist, dem Beamten einen Schutz für den Fall des Alters gewährleistet und eine Vergütung darstellt, die der öffentliche Arbeitgeber dem Arbeitnehmer aufgrund des Dienstverhältnisses zahlt, vergleichbar mit derjenigen, die ein privater Arbeitgeber aufgrund eines betrieblichen Systems zahlt, fällt in den Anwendungsbereich des Artikels 119 des Vertrages, mit der Folge, daß es dem in diesem Artikel niedergelegten Verbot der Diskriminierung aufgrund des Geschlechts unterworfen ist.