1/1.2 Wohnsitz

Autor: Nau

Die in § 30 Abs. 3 Satz 1 SGB I enthaltene Legaldefinition des Begriffs "Wohnsitz" ist dem parallel formulierten Begriff des Steuerrechts entnommen. Die Definition entfaltet nicht lediglich in Bezug auf § 30 Abs. 1 SGB I Wirkungen, sondern nach der gesetzgeberischen Konzeption für alle Fallkonstellationen, bei denen in den Teilen des Sozialgesetzbuchs auf den Wohnsitz abgestellt wird.

Bei Streitigkeiten, ob ein Wohnsitz im Geltungsbereich des Sozialgesetzbuchs besteht, sind die Grundsätze der objektiven Beweislast heranzuziehen mit der weiteren Folge, dass in den Fällen, dass das Sozialgericht nicht von der anspruchsbegründenden Tatsache überzeugt ist, eine Klage abgewiesen wird.