13/3.4 Aktivlegitimation

Autor: Schäfer

Die Prozessführungsbefugnis (siehe Teil 13/3.3) wiederum ist zu unterscheiden von der Aktivlegitimation oder auch Sachbefugnis. Diese betrifft die Frage, wer materiell Inhaber des streitigen Rechts oder Verpflichteter ist.

Letzte redaktionelle Änderung: 05.08.2019