Das Nachweisgesetz (NachwG), das zum 01.08.2022 tiefgreifende Änderungen erfahren hat, steht erneut vor einer grundlegenden Neuerung. Wie das Bundesministerium für Justiz jetzt mitgeteilt hat, haben sich die Parteien der Ampel-Koalition darauf verständigt, dass der Arbeitgeber den Nachweis der Arbeitsbedingungen künftig auch in Textform erbringen kann. Die bislang noch vorgeschriebene Schriftform würde damit hinfällig. Ein konkreter Zeitpunkt für das Inkrafttreten dieser Neuerungen ist bislang nicht bekannt.
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