2/1.6 Vollstreckung von Zeugnissen aus Vergleich

Autor: Schrader

Besprechung zum Beschluss des BAG v. 14.02.2017 - 9 AZB 49/16

§§ 253 Abs. 2 Nr. 2, 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO

I. LeitsatzEine in einem gerichtlichen Vergleich protokollierte Formulierung, dass der Arbeitgeber ein sehr gutes Zeugnis auszustellen hat, ist nicht vollstreckbar.