2/1.6 Zu § 1 KSchG

Autor: Kolmhuber

Das Auswechseln von Kündigungsgründen unterscheidet sich vom Nachschieben von Kündigungsgründen

Besprechung zum Urteil des LAG Düsseldorf v. 24.06.2015 - 7 Sa 1243/14

I. LeitsatzEin Auswechseln der Kündigungsgründe im gerichtlichen Verfahren, durch das die Kündigung einen völlig anderen Charakter erhält, ist nicht zulässig.