Bereits während der Coronapandemie konnten sich erkrankte Arbeitnehmer telefonisch bei einem Arzt krankschreiben lassen. Seit dem 07.12.2023 gilt diese Regelung dauerhaft. Sie soll Arztpraxen entlasten und die in den Wintermonaten steigende Infektionsgefahr in den Wartezimmern senken. Allerdings müssen für eine wirksame Krankschreibung bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden.
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