Seit dem Jahr 2005 gibt es die Möglichkeit, die Revisionsinstanz nachträglich auch dadurch zu erreichen, dass man im Wege der Nichtzulassungsbeschwerde bestimmte Verfahrensfehler darlegt, die dem
Der Gesetzgeber hat dem für zwei Arten von ganz grundlegenden Verfahrensverstößen Rechnung getragen. Er hat die Möglichkeit eingeräumt, über die Nichtzulassungsbeschwerde den Eintritt der Rechtskraft einer derart verfahrensfehlerhaft zustande gekommenen Entscheidung des
auf einen absoluten Revisionsgrund i.S.d. § 547 Nr. 1-5 ZPO (nicht: Nr. 6!!) und |
auf eine entscheidungserhebliche Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör. |
Andere Verstöße des
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