| Autor: Nau |
Ein Rentner nach Vollendung des 63. Lebensjahres, der eine vorzeitige Altersrente in Anspruch nimmt, möchte eine Beschäftigung oder Tätigkeit aufnehmen und sich über die finanziellen Auswirkungen des hierbei erzielten Arbeitsentgelts/Arbeitseinkommens beraten lassen.
Gegenstand des Mandats ist die Beratung eines Rentners, der eine Rente wegen Alters als Teilrente in Anspruch nimmt und sich nach der Höhe des Hinzuverdiensts erkundigen möchte.
Der Rechtsanwalt wird mit dem Mandanten folgende Fragen erörtern:
Im Beratungsgespräch ist der Mandant darauf hinzuweisen, dass die Ermittlung der Hinzuverdienstgrenze voraussetzt, dass alle erforderlichen Daten vollständig zusammengetragen werden, da schon die Überschreitung der Hinzuverdienstgrenze um "1 Euro" nachteilige Auswirkungen hat.
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