6/4.3.1 Arten der Provision

Autor: Sadtler

Die Provision, eine ursprünglich aus dem Handelsvertreterrecht stammende Entgeltform, ist die Beteiligung des Arbeitnehmers am Wert der Geschäfte, die er für den Arbeitgeber selbst abgeschlossen (Abschlussprovision) oder vermittelt hat (Vermittlungsprovision) oder die in einem ihm übertragenen Gebiet anfallen (Gebietsprovision).1) Die Provision wird i.d.R. prozentual am Wert der erreichten Geschäfte bemessen oder gestaffelt.2) Im Vertriebsaußendienst und bei Maklertätigkeiten ist sie die vorherrschende Form der Vergütung.

Umsatzprovision

Von der Abschluss-, Vermittlungs- oder Gebietsprovision ist die Umsatzprovision zu unterscheiden, mit der der Arbeitnehmer losgelöst vom individuellen Erfolg am Wert sämtlicher Geschäfte bzw. Umsätze eines Unternehmens oder einer Abteilung beteiligt wird. Die Höhe der Umsatzprovision ist demgemäß vom Ergebnis aller und nicht nur von der Leistung des einzelnen Arbeitnehmers abhängig.3)

Anzuwendendes Recht