LAG Köln, vom 27.05.1997 - Vorinstanzaktenzeichen 9 Sa 747/96
ArbG Bonn, vom 09.05.1996 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 243/96
Betriebsübergang bei Auftragsnachfolge
BAG, Urteil vom 10.12.1998 - Aktenzeichen 8 AZR 676/97
DRsp Nr. 1999/3414
Betriebsübergang bei Auftragsnachfolge
»1. Die Wahrung der Identität einer wirtschaftlichen Einheit ist anzunehmen, wenn der neue Auftragnehmer nicht nur die betreffende Tätigkeit weiterführt, sondern aufgrund eigenen Willensentschlusses einen nach Zahl und Sachkunde wesentlichen Teil des Personals übernimmt, weil die Arbeitnehmer in der Lage sind, den Neuauftrag wie bisher auszuführen.2. Hält der neue Auftragnehmer die frühere Arbeitsorganisation nicht aufrecht und stellen die Arbeitsplätze keine hohen Anforderungen an die Qualifikation der Arbeitnehmer, genügt ein Anteil von 75 % der früheren Beschäftigten nicht, um die Übernahme der Hauptbelegschaft feststellen zu können.«