6/5.6.1 Überblick über das Tarifrecht

Autoren: Plöger/Sitter

Meilensteine zum TVöD

Der Tarifvertrag über die Entgeltordnung des Bundes1) ist am 01.01.2014 in Kraft getreten. Er gilt für alle Beschäftigten des Bundes, ausgenommen sind als Lehrkräfte Beschäftigte sowie Ärzte in Bundeswehrkrankenhäusern. Auch für den großen Bereich der Tarifbeschäftigten der gesetzlichen Rentenversicherungsträger gilt ein eigener Tarifvertrag (TV-TgDRV), dessen zentrale Eingruppierungsvorschriften dem TVöD und der neuen Entgeltordnung entsprechen.

Die Tarifgemeinschaft deutscher Länder und die Gewerkschaften ver.di und dbb tarifunion haben sich auf eine Entgeltordnung zum TV-L verständigt, die am 01.01.2012 in Kraft getreten ist.2) Außerdem ist nach fast zehnjährigen Verhandlungen auch die neue Entgeltordnung mit den kommunalen Arbeitgebern (VKA) am 01.01.2017 in Kraft getreten. Sie sieht Verbesserungen in verschiedenen Bereichen, z.B. der Informationstechnik sowie bei Meistern und Technikern, aber auch bei Pflegekräften vor. Auch für Sparkassenbeschäftigte gilt eine neue Entgeltordnung, die im Besonderen Teil B Abschn. XXV. der Anlage 1 zum (VKA) geregelt ist.