Autoren: Plöger/Sitter |
Der Tarifvertrag über die Entgeltordnung des Bundes1) ist am 01.01.2014 in Kraft getreten. Er gilt für alle Beschäftigten des Bundes, ausgenommen sind als Lehrkräfte Beschäftigte sowie Ärzte in Bundeswehrkrankenhäusern. Auch für den großen Bereich der Tarifbeschäftigten der gesetzlichen Rentenversicherungsträger gilt ein eigener Tarifvertrag (TV-TgDRV), dessen zentrale Eingruppierungsvorschriften dem
Die Tarifgemeinschaft deutscher Länder und die Gewerkschaften ver.di und dbb tarifunion haben sich auf eine Entgeltordnung zum
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|