6/5.6.2 Überleitung auf das neue Tarifrecht

Autoren: Plöger/Sitter

Überleitungsregeln

Die Überleitung zum 01.10.2005 erfasste alle Arbeitsverhältnisse im Geltungsbereich des BAT/BAT-O, des BMT-G/BMT-G-O und des MTArb/MTArb-O, die am 30.09.2005 bestanden haben. Grundlage war der Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten des Bundes in den TVöD vom 13.09.2005 (TVÜ-Bund)3) mit einer Zuordnungstabelle für die am Stichtag vorhandenen Arbeitnehmer und für ab Oktober 2005 neu eingestellte Arbeitnehmer. Im ersten Schritt erfolgte die Zuordnung zu einer der Entgeltgruppen des TVöD. Sodann wurde das Vergleichsentgelt des einzelnen Arbeitnehmers zum Stichtag der Überleitung berechnet. Daraus folgte dann die Einordnung in eine der vorgesehenen Stufen der Entgelttabelle oder in eine individuelle Zwischenstufe, mindestens jedoch in Stufe 2 der jeweiligen Entgeltgruppe.

Umfassende Besitzstandswahrung

Für am Stichtag berücksichtigte und bis Ende 2005 geborene Kinder sind die kinderbezogenen Entgeltbestandteile als dynamische persönliche Zulage fortzuzahlen. Daneben wird bei Angestellten der Besitzstand für Vergütungsgruppenzulagen und laufende Bewährungs- und Fallgruppenaufstiege gewahrt.

Vorbereitung auf Umstellung