Autor: Sadtler |
Kommt der Arbeitnehmer seinen Nachweis-, Auskunfts- und Mitwirkungspflichten nach dem
Verletzt der Arbeitnehmer seine Nachweispflicht, räumt §
wenn der Arbeitnehmer die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung oder die Verlängerungsbescheinigung nicht fristgerecht vorlegt,12) oder |
wenn die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht den gesetzlichen Anforderungen genügt, oder |
wenn die Bescheinigungen nach § |
Des Weiteren besteht ein Leistungsverweigerungsrecht, wenn der Arbeitnehmer bei Erkrankung im Ausland seinen Anzeige- und Nachweispflichten nicht nachkommt. Die Verletzung der bei einer Erkrankung im hingegen rechtfertigt kein Leistungsverweigerungsrecht. Die schuldhafte und wiederholte Nichtbeachtung dieser Pflicht kann aber eine verhaltensbedingte ordentliche Kündigung rechtfertigen.
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