7/13.1.1 Arten des Arbeitslosengeldes und Beratung

Beratung

Anspruch auf die Lohnersatzleistung Arbeitslosengeld besteht nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung. Die staatliche Fürsorgeleistung Arbeitslosengeld II wird als Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II gewährt. Die Bundesagentur für Arbeit und die kommunalen Leistungsträger sind zu umfassender Auskunft und Beratung verpflichtet.1) Das ist jedoch kein "Beratungsmonopol". Beratung durch Dritte (Arbeitgeber, Rechtsanwalt, Verbandsvertreter) soll angesichts zahlloser, selbst für Experten schwer überblickbarer Rechtsänderungen dazu beitragen, eine umfassende und zuverlässige Information über Rechte und Pflichten nach dem Sozialgesetzbuch zu gewährleisten.

Praxistipp