Anspruch auf Arbeitslosengeld haben Arbeitnehmer, die
arbeitslos sind, |
sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet und |
Anspruch auf Arbeitslosengeld wird aufgrund einer Anwartschaft erworben und liegt nach Höhe und Dauer fest. Wird die Arbeitslosigkeit beendet, bevor der Anspruch verbraucht ist, bleibt der Restanspruch dem Arbeitslosen befristet erhalten und wird bei erneuter Arbeitslosigkeit wieder wirksam. Er wird durch einen neuen Anspruch ersetzt, wenn bei Eintritt erneuter Arbeitslosigkeit wiederum eine Anwartschaft erfüllt wurde und deshalb ein neuer Gesamtanspruch auf Arbeitslosengeld entstehen konnte.1)
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