7/13.1.4 Absicherung Arbeitsloser bei Alter, Krankheit, Leistungsminderung

7/13.1.4.1 Ältere Arbeitslose

Leistungsbezug verlängert

Für ältere Arbeitslose, die 50 Jahre und älter sind, hängt die Dauer des Leistungsbezugs nicht nur von der Dauer der Versicherungspflicht und damit der Beitragszahlung ab, sondern auch vom Lebensalter (§ 127 SGB III).

Längerer Arbeitslosengeldbezug

Über 50-Jährige erhalten für 15 Monate Arbeitslosengeld I (Alg I), wenn sie innerhalb der letzten fünf Jahre 30 Monate versicherungspflichtig beschäftigt waren.

Über 55-Jährige erhalten für 18 Monate Alg I, wenn sie innerhalb der letzten fünf Jahre 36 Monate versicherungspflichtig beschäftigt waren.

Über 58-Jährige erhalten für 24 Monate Alg I, wenn sie innerhalb der letzten fünf Jahre 48 Monate versicherungspflichtig beschäftigt waren.

Eingliederungsgutscheine für den Wiedereinstieg

Arbeitslose über 50 Jahre mit einem Alg I Anspruch von mehr als zwölf Monaten erhalten einen Eingliederungsgutschein. Damit übernimmt die Bundesagentur für Arbeit für zwölf Monate einen Eingliederungszuschuss i.H.v. 30-50 % des Arbeitsentgelts bei einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis von mindestens 15 Stunden wöchentlich und mindestens einem Jahr Dauer.

Entgeltsicherung für ältere Arbeitnehmer