Seit dem 01.01.2005 gilt eine neue Form der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II. Sie umfasst Leistungen zur Eingliederung in Arbeit und zur Sicherung des Lebensunterhalts. Die erwerbsfähigen Hilfebedürftigen erhalten nunmehr als Geldleistung das Arbeitslosengeld II (Alg II).1) Die (alte) Arbeitslosenhilfe durfte dementsprechend nur bis Ende 2004 gezahlt werden.
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