7/5.8.5.1 Mitteilung an den Betriebsrat bezüglich leitenden Angestellten mit vorsorglicher Anhörung

Autor: Kloppenburg

Ist zweifelhaft, ob im Rahmen einer Kündigungsschutzklage das Arbeitsgericht den Status eines leitenden Angestellten anerkennt, empfiehlt sich die vorsorgliche Einleitung eines Anhörungsverfahrens nach § 102 Abs. 1 BetrVG, da ansonsten das Risiko eines Prozessverlusts wegen § 102 Abs. 1 Satz 3 BetrVG droht.

Letzte redaktionelle Änderung: 18.01.2022